SiGeKo




Aufgabenfelder

· Baustellenverordnung (BaustellV)
· Geeigneter Koordinator nach Regeln zum   Arbeitsschutz auf Baustellen
· Erstellen der Vorankündigung und Weiterleitung an   die zuständige Behörde
· Ausarbeiten und Erstellen eines Sicherheits- und   Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
· Zusammenstellen einer Unterlage für spätere   Arbeiten am Bauwerk
· Einweisung der ausführenden Unternehmen
· Teilnahme an Baubesprechungen
· Anpassen des SiGe-Planes während der Ausführung
· Durchführung von Sicherheitsbegehungen



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Tel.: 0 56 51/ 333 2 777

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